Lohnsteuerhilfeverein in Saalfeld & Neustadt (Orla) · seit 1994
Ihre Steuererklärung in guten Händen
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung, prüfen den Steuerbescheid und sind das ganze Jahr für Ihre Steuerfragen da. Dafür zahlen Sie einen festen Jahresbeitrag, der sich nach Ihren Einnahmen richtet.
- Fester Jahresbeitrag statt Einzelrechnung
- Persönliche Beratung vor Ort
- Betreuung über das ganze Jahr
- Auf Wunsch auch ohne Besuch vor Ort

Leistungen
Was wir für Sie übernehmen
Im Rahmen unserer gesetzlichen Beratungsbefugnis kümmern wir uns um Ihre gesamte Einkommensteuererklärung – von der ersten Beratung bis zum geprüften Bescheid.
- Beratung und Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung
- Berechnung Ihrer voraussichtlichen Erstattung oder Nachzahlung
- Prüfung Ihres Steuerbescheids
- Einspruch beim Finanzamt, wenn der Bescheid nicht stimmt
- Suche nach Sparmöglichkeiten im persönlichen Gespräch – etwa bei Handwerkerleistungen, Kinderbetreuung oder Pflege
- Anträge rund um die Steuer, zum Beispiel auf Lohnsteuerermäßigung (Freibetrag)
- Hilfe beim Wechsel der Steuerklasse und beim Antrag auf Kindergeld
Mitgliedschaft
Wer kann Mitglied werden?
Wen ein Lohnsteuerhilfeverein beraten darf, legt das Steuerberatungsgesetz genau fest (§ 4 Nr. 11 StBerG). Wir können Sie aufnehmen, wenn Sie Ihre Einkünfte ausschließlich beziehen als:
- Arbeitnehmer
- Beamte
- Soldaten
- freiwillig Wehrdienstleistende
- Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst
- Auszubildende
- Pensionäre / Versorgungsempfänger
- Rentner
- Unterhaltsempfänger
Zusätzlich beraten wir Sie bei Einkünften aus Kapitalvermögen (zum Beispiel Zinsen) und aus Vermietung und Verpachtung – solange diese Einnahmen im Jahr zusammen nicht mehr als 18.000 € betragen, bei gemeinsamer Veranlagung nicht mehr als 36.000 €.
Nicht beraten dürfen wir bei Einkünften aus einem Gewerbe, aus selbständiger oder freiberuflicher Arbeit und aus Land- und Forstwirtschaft. Ausnahme: Diese Einkünfte sind nach § 3 Nr. 12, 26 oder 26a EStG vollständig steuerfrei – etwa die Übungsleiterpauschale, die Ehrenamtspauschale oder die Aufwandsentschädigung für ein kommunales Mandat.
Sie möchten Mitglied werden? Rufen Sie uns an – wir erklären Ihnen gern die nächsten Schritte.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Die Höhe des Jahresbeitrags richtet sich nach Ihren gesamten Bruttoeinnahmen im Vorjahr. Der Beitrag ist jeweils am 2. Januar für das laufende Jahr fällig.
Geben Sie Ihre Bruttoeinnahmen des Vorjahres ein.
Alle Beitragsstufen im Überblick
| Beitragsstufe | Einnahmen von | Einnahmen bis | Beitrag pro Jahr |
|---|---|---|---|
| 1 | 0 € | 10.000 € | 45 € |
| 2 | 10.001 € | 15.000 € | 70 € |
| 3 | 15.001 € | 20.000 € | 90 € |
| 4 | 20.001 € | 30.000 € | 110 € |
| 5 | 30.001 € | 40.000 € | 130 € |
| 6 | 40.001 € | 50.000 € | 150 € |
| 7 | 50.001 € | 60.000 € | 170 € |
| 8 | 60.001 € | 70.000 € | 185 € |
| 9 | 70.001 € | 80.000 € | 200 € |
| 10 | 80.001 € | 90.000 € | 220 € |
| 11 | 90.001 € | 100.000 € | 240 € |
| 12 | 100.001 € | 110.000 € | 260 € |
| 13 | 110.001 € | 120.000 € | 280 € |
| 14 | 120.001 € | 130.000 € | 300 € |
| 15 | 130.001 € | 140.000 € | 320 € |
| 16 | 140.001 € | 150.000 € | 340 € |
„Direkt, fair und persönlich – also von Mensch zu Mensch.“
Nächster Schritt
Sprechen Sie mit uns
Sie erreichen uns in Saalfeld/Saale und in Neustadt (Orla) – am Telefon, per E-Mail oder persönlich.